Statuten
§1
- Der Kegelclub "Easy 1998" wurde am 09. September 1998 im Lokal "Waldschänke" in Etzweiler gegründet. Die Mitglieder verpflichten sich, den Kegelsport und die Gemütlichkeit zu pflegen.
§2
- Der Kegelclub ist ein "reiner" Männerclub. Es werden nur Männer aufgenommen. Das Mindestalter der Mitglieder ist 18 Jahre. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder wird auf 14 Personen beschränkt.
§3
- Die Kegelbahn des Kegelclubs befindet sich in Elsdorf im Lokal "Zur Sonne" auch "Beim Entenmetzger" genannt. Ein eventueller Wechsel der Bahn bedarf der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
§4
- Es wird Freitag abends von 20 Uhr bis 23 Uhr im 4-wöchigen Rhythmus gekegelt. Änderungen können sich während der Urlaubszeit oder wegen Veranstaltungen des Lokals oder der Ortsvereine aus Neu-Etzweiler ergeben.
§5
- Neuaufnahmen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Abstimmung darüber erfolgt frühestens nach 3-maligem Gastkegeln. Sie ist grundsätzlich geheim durchzuführen.
§6
- Jeder Kegler der dem Club neu beitreten will, hat einen Beitrag an den Kassierer des Clubs zu entrichten, der sich wie folgt errechnet:Bestehender Kassenstand dividiert durch die Anzahl der bisherigen Mitglieder.
- Bei freiwilligem Ausscheiden eines Keglers aus dem Club hat er kein Anrecht auf irgendwelche Forderungen.
§7
- Jedes im Anhang aufgeführte Mitglied ist stimmberechtigt und partizipiert anteilmäßig an der Clubkasse. Er hat aber auch die Pflicht, den Kegelabend regelmässig zu besuchen. Im Verhinderungsfalle hat er sich persönlich beim Präsidenten abzumelden.
§8
- Das Fernbleiben ab 20 Uhr wird mit je 5 € je angebrochene Stunde berechnet. Das vorzeitige Verlassen des Kegelabends kostet eine Strafe von 15 €. Fehlende Mitglieder zahlen den Durchschnitt der Einnahmen des Kegelabends. Unentschuldigt fehlende Mitglieder zahlen zusätzlich 5 € Strafe.
- Wer dreimal innerhalb eines Jahres unentschuldigt fehlt, wird ohne Anspruch auf eine Vergütung aus dem Club ausgeschlossen.
§9
- Der Kegelclub wählt folgende Ämter für die Dauer eines Jahres:
- (1) Präsident
- (2) Kassierer
- (3) Spielführer
- (4) Getränkewart
- Die Neuwahl des Vorstandes und des Getränkewartes erfolgt im Gründungsmonat "September" eines jeden Jahres. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl muss mit Stimmzettel ausgeführt werden. Die Mehrheit entscheidet. Stellvertreter des Präsidenten ist der Kassierer und umgekehrt.
§10
- Der Präsident repräsentiert den Club in allen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit und im Zusammenarbeiten mit anderen Clubs. Er besitzt bei Abstimmungen mit gleichem Stimmverhältnis die entscheidende Stimme.
§11
- Der Kassierer führt in einem Kegelbuch die Kassengeschäfte des Clubs, ist für die Einziehung der Strafen und Beiträgen sowie für die Verwahrung und Nachweis des Geldes verantwortlich.
§12
- Der Spielführer ist für den Spielablauf des Kegelabends verantwortlich. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
§13
- Von jedem Mitglied können Gastkegler mitgebracht werden, wobei man sich vorher darüber orientieren sollte, das eine Gesamtzahl von 15 Personen nicht überschritten wird. Gastkegler zahlen 5 € Beitrag.
- Wenn der Kassenstand es erlaubt macht der Club eine Tour. Nimmt ein Kegler an dieser Tour, die rechtzeitig angekündigt wird, nicht teil, so hat er Anspruch auf folgenden Betrag. Er errechnet sich aus:
Kassenstand dividiert durch Anzahl der Mitglieder;
multipliziert mit 70%.
Beispiel: 1000 € Kassenbestand dividiert durch 10 Mitglieder
= 100 € multipliziert mit 70 % = 70 €
§14
- Der gegründete Club kann nur mit Einverständnis aller Mitglieder aufgelöst werden, ansonsten darf er von den Restmitgliedern (mindestens 9) unter dem gleichen Namen weiter geführt werden. Satzungsänderungen können nur mit Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen ausgenommen §2.
§15
- Jedes Mitglied muß auf die Ehre des Clubs bedacht sein. Angelegenheiten, die den Club betreffen, dürfen nur dann erörtert werden, wenn der Club sprichwörtlich unter sich ist.
§16
- Jedes Mitglied muß auf Verlangen am Kegelabend den Kegel zeigen. Bei Nichtvorhandensein des Kegels zahlt das Mitglied 2,50 €.
§17
- Das Startgeld beträgt 2,50 € je Kegelabend pro Mitglied. Der Grundbetrag für verlorene Spiele ist 1 €. Für bestimmte Spiele rechnet sich der zu zahlende Betrag gemäß den vereinbarten Strafen (z.B. Telefonmann). Berührt ein Spieler die Kordel (Glocke), so wird dies mit 0,25 € geahndet, desgleichen gilt für Stina und für Pudel (EASY). Zudem muss derjenige Spieler mit den meisten Pudelwürfen die obligatorische „Pudelmütze“ solange tragen, bis ein anderer Spieler mehr Pudel geworfen hat und die Mütze übernehmen muss.
§18
- Die Kugel muß zügig geworfen werden. Eine auf der Bahn liegengebliebene Kugel wird mit 0,50 € bestraft. Zusätzlich wird der Wurf nicht gezählt (falls Kegel getroffen wurden). Holt ein Mitspieler eine Kugel während des Wurfes ein, so muß der Werfer eine Runde Feigling ausgeben. Laüft er hingegen los und holt die Kugel nicht ein, muß er die Runde geben. Eine über der Kordel auf die Bahn geworfene Kugel wird mit 0,25 € bestraft.
§19
- Für jeden 9er/Naturkranz werden den Mitspielern 0,25 € angeschrieben. Naturkränze zählen 15, normale Kränze 12, sofern es sich um Abräumspiele handelt.
§20
- Der Kegelkönig des Kegelabends wird durch die geringste Tagesstrafe ermittelt. Der Kegelkönig muß den goldenen Kegel immer bei sich tragen und auf Verlangen eines Mitglieds vorzeigen. Bei Nichtvorhandensein des Königskegel zahlt der Kegelkönig eine Strafe von 5,- € in die Kegelkasse.
- Neureglung des Kegelkönigs ab März 2003
- Der Kegelkönig wird in einem dafür ausgewählten Königsspiel ermittelt. Hierbei wird auf eine ausgewählte Reihe von Kegelbildern geworfen. Diese ist an jedem Kegelabend anders zusammengesetzt. Es werden jeweils zwei Würfe pro Bild geworfen und die Gesamtaugen der Bilder addiert. Der Spieler mit den meisten Augen ist sodann Kegelkönig.
§21
- Sollte ein Spieler dem aktuellen Spielgeschehen nicht folgen, weil er abgelenkt ist und dadurch verpassen, dass er dran ist, so kann ihm die Kugel an den Platz gebracht werden. Dies kann durch jeden Spieler ausser demjenigen, der gerade zuvor geworfen hat, vollzogen werden und kostet dem Unachtsamen eine Strafe von 0,50€.
§22
- Jedes Klingeln eines Mobiltelefons incl. dem Ton von SMS o.ä. Nachrichten wird für den Inhaber des jeweiligen Telefons mit einer Strafe von 30,-€ je Anruf, bzw. je Nachricht geahndet.
§23
- Beim Wurf eines sogenannten „Kakstuhls“ (Stina + die beiden hinteren Damen) werden dem betroffenen Spieler 0,25€ als Strafe aufgeschrieben. Der Spieler mit den meisten „Kakstühle“ muss die obligatorische Kakstuhlmütze tragen, bis ein anderer Spieler ihn übertroffen hat und die Mütze übernehmen muss.
Die vorstehende Satzung des Kegelclubs "Easy 1998" wurde am 18. September 1998 durch die Gründungsmitglieder angenommen und genehmigt.
Die Umstellung der Grund-, und Strafbeträge auf Euro (Verhältnis 1:2) sowie die §§21, 22 wurden am 27.10.2002 nach Mehrheitsbeschluss der noch aktiven Mitglieder in der Satzung aufgenommen.
Der Paragraph §23 sowie die Änderung des Königspiels wurden am 25.07.2003 nach Mehrheitsbeschluss in die Statuten aufgenommen.
